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Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter, sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer (6), der Eltern (3) sowie der Schülerinnen und Schüler (3). Der Konrektor und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Eine wichtige Aufgabe der Schulkonferenz ist die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters. Sie fasst Beschlüsse, die für die Schule von weitreichender Bedeutung sind, z. B. Schulprogramm, Schulhaushalt, Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten.
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