Realschule Rhede

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Lehrerrat

Seit dem 26.6.2008 hat der Lehrerrat – nach den Vorschriften des 3. Schulrechts-änderungsgesetzes – neue Funktionen an den Schulen erhalten. Er ist (wie in vielen Schulen üblich) nicht länger Vergnügungs- und Festausschuss, sondern übernimmt im weitesten Sinne personalrechtliche Aufgaben, die bisher von den überörtlichen Personalräten ausgeübt wurden.
Für die Dauer von 4 Jahren bilden drei bis fünf Lehrkräfte den Lehrerrat, der „ als Berater und Vermittler der Lehrerschaft“ und als „Mittlerorgan zwischen Schulleitung und Lehrerschaft“ fungiert. Diese Aufgaben gelten schon jetzt, auch wenn die Schule noch nicht den Status einer „Selbstständigen Schule“ hat.


  1. Mittlerfunktion : Der Lehrerrat soll Lehrerinteressen wahrnehmen z.B. im Fall von Konflikten im Lehrerkollegium oder zwischen einzelnen Lehrern bzw. Kollegium und Schulleitung.
  2. Beratungsfunktion und Anhörungspflicht: Der Lehrerrat berät den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrer und vermittelt auf Wunsch deren dienstliche Angelegenheiten. Der Schuleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der Lehrerschaft zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören.
  • Konkreter Problemfall: z.B. Teilzeit und Vertretungsunterricht

Eine Kollegin mit 2/3 Stelle beschwert sich bei einem Lehrerratsmitglied über ihren wiederholten Vertretungseinsatz im Anschluss an ihren normalen Unterricht. Dies bringe sie immer in Konflikt mit den Abholzeiten im Kindergarten. Der Schulleiter habe sie bei ihrer letzten Beschwerde auf ihre beamtenrechtlichen Pflichten zur Ableistung von Mehrarbeit hingewiesen.
In diesem Fall wird der LR im Gespräch mit dem Schulleiter versuchen eine Lösung für diesen Konflikt zu finden.